Allgemeine Geschäftsbedingungen der ninepoint software solutions GmbH

(gültig ab 23.12.2025)

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB”) gelten für alle Verträge über die Überlassung von Software (unabhängig davon, ob diese von NPSS selbst entwickelt wurde oder NPSS hierfür Vertriebs- bzw. Unterlizenzrechte von Dritten erworben hat; nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als „Software“) und die Erbringung von Dienstleistungen der ninepoint software solutions GmbH, Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „NPSS”; für weitere Angaben siehe Impressum der Internetpräsenz). Die AGB finden Anwendung auf sämtliche von NPSS bereitgestellten Produkte, Softwarelösungen und Dienste (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als „NPSS-Leistungsangebot“). Dieses umfasst insbesondere Verträge, die über Software-Marktplätze und Extension-Stores (z.B. JTL Extension Store, Shopware Store, plentyONE Marketplace), über NPSS-Checkout-Seiten von Zahlungsdienstleistern (z.B. Stripe) sowie über die Internetpräsenz https://www.ninepoint.solutions/ bzw. deren Subdomains und Unterseiten geschlossen werden. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen NPSS als Anbieter und Ihnen als Käufer / Besteller / Auftraggeber (nachfolgend bezeichnet als „Kunde”).

(2) Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Die AGB gelten auch dann, wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden oder nicht nochmals gesondert auf diese hingewiesen wird. Maßgebend ist jeweils die bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(3) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der AGB noch gesondert hingewiesen.

(4) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden von der Inanspruchnahme der im NPSS-Leistungsangebot beworbenen und angebotenen Leistungen ausgeschlossen. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB.

(5) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn NPSS Ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von NPSS schriftlich anerkannt worden sind. Selbst wenn NPSS auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(6) Die nachfolgenden unter Abschnitt A aufgeführten Allgemeinen Bedingungen (nachfolgend bezeichnet als „Allgemeine Bedingungen”) regeln das Vertragsverhältnis zwischen NPSS und dem Kunden, unabhängig davon, welche Leistungen der Kunde in Anspruch nimmt. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Bedingungen gelten je nach Art der in Anspruch genommenen Leistungen besondere Bedingungen und Verzeichnisse, die in den Abschnitten B bis D der AGB (nachfolgend bezeichnet als „Besondere Bedingungen”) aufgeführt sind. Im Fall eines Widerspruchs gehen die Regelungen der Besonderen Bedingungen für die in Anspruch genommenen Leistungen denjenigen der Allgemeinen Bedingungen vor, sofern dieser Vorrang nicht in den Besonderen Bedingungen ausgeschlossen ist.

(7) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von NPSS maßgebend.

(8) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), können in Textform (z.B. E-Mail) abgegeben werden. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(9) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Abschnitt A: Allgemeine Bedingungen

  • 1 Kundenidentifikation und Mitwirkung

(1) Alle Angebote von NPSS im NPSS-Leistungsangebot sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Die Inanspruchnahme der Leistungen von NPSS setzt die Bereitstellung korrekter und vollständiger Unternehmens- und Kontaktdaten voraus. Dies erfolgt je nach Vertriebskanal entweder durch Übermittlung im Rahmen eines individuellen Vertragsschlusses (Dienstleistungen), durch Eingabe in die von NPSS genutzten Abrechnungssysteme (z.B. Stripe-Checkout sowie Stripe-Kundenportal) oder über die jeweiligen Software-Marktplätze. 

(a) Mit der Bereitstellung seiner Daten versichert der Kunde, dass sämtliche seiner Angaben wahr und vollständig sind. Bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln am Wahrheitsgehalt der Angaben behält sich NPSS vor, den Zugang zum NPSS-Leistungsangebot (insbesondere die Software-Nutzung oder die Erbringung von Dienstleistungen) bis zur Aufklärung der Richtigkeit der Angaben vorübergehend zu sperren oder auszusetzen; Selbiges gilt auch im Falle des Verdachts des Missbrauchs. Auf Verlangen von NPSS hat der Kunde zum Nachweis seiner Unternehmereigenschaft geeignete Dokumente in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen.

(b) Mit der Bereitstellung seiner Daten willigt der Kunde ein, dass NPSS berechtigt ist, den Kunden unter der angegebenen E-Mail-Adresse zu kontaktieren, um die Richtigkeit der Daten zu prüfen, etwaige Zweifel oder Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Kundenidentifikation zu klären oder vertragsrelevante Informationen zu übermitteln.

(c) Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten in den mit dem NPSS-Leistungsangebot verbundenen Diensten (z.B. Stripe-Kundenportal, Kundenaccounts auf Software-Marktplätzen etc.) zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen. Änderungen der Kundenstammdaten (insbesondere Firmenname, Anschrift, E-Mail-Adresse für Rechnungsstellung und Support sowie USt-IdNr.) sind von dem Kunden unverzüglich eigenständig über die bereitgestellten Kundenportale der jeweiligen Anbieter zu aktualisieren. Soweit eine eigenständige Aktualisierung technisch nicht möglich ist (insbesondere bei individuellen Dienstleistungsverträgen), hat der Kunde NPSS unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) über die Änderungen zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, auf Anfrage von NPSS die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten zu bestätigen. NPSS ist berechtigt, den Kunden hierzu in regelmäßigen Abständen zu kontaktieren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Aktualität und Richtigkeit dieser Daten; Nachteile, die aus der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Daten resultieren (z.B. fehlerhafte Rechnungsstellung oder unterbliebene Zustellung vertragsrelevanter Informationen), gehen zu Lasten des Kunden.

(d) Sofern der Zugang zu Leistungen aus dem NPSS-Leistungsangebot über automatisierte Verfahren (z.B. passwortlose Login-Links/SSO per E-Mail oder Accounts auf Software-Marktplätzen) erfolgt, hat der Kunde durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die empfangsberechtigten E-Mail-Konten oder Software-Marktplatz-Accounts haben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Aktivitäten, die über seine Identifikationsmerkmale abgewickelt werden. Eine Nutzung der mit den Identifikationsmerkmalen des Kunden verbundenen Leistungen aus dem NPSS-Leistungsangebot durch Dritte ist nicht gestattet. Sollte der Kunde Kenntnis von einem Missbrauch seiner Identifikationsmerkmale erlangen oder besteht ein entsprechender Verdacht, hat er NPSS hierüber unverzüglich in Textform zu informieren.

(e) Die Rechte aus dem Vertragsverhältnis sowie der Zugang zum NPSS-Leistungsangebot (einschließlich erworbener Lizenzen oder Support-Berechtigungen) sind an den jeweiligen Vertragspartner gebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Abtretung oder Übertragung der Vertragsposition des Kunden an einen Dritten bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von NPSS in Textform.

(f) Ein Anspruch auf Annahme eines Kunden oder Freischaltung von Leistungen aus dem NPSS-Leistungsangebot besteht nicht. NPSS behält sich vor, die Erbringung von Leistungen bei Zweifeln an der Identität oder Unternehmereigenschaft des Kunden zu verweigern oder auszusetzen.

(g) Der Kunde kann jederzeit die Löschung seiner bei NPSS hinterlegten Daten sowie die Beendigung des Zugangs zum NPSS-Leistungsangebot in Textform beantragen. Im Falle eines solchen Antrags bewahrt NPSS die Daten des Kunden standardmäßig für weitere sechs Monate auf, um eine unkomplizierte Reaktivierung der Leistungen (z.B. erneute Lizenzfreischaltung oder Fortführung von Projekten) auf Wunsch des Kunden zu ermöglichen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden die Daten unmittelbar gelöscht, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Unabhängig von einem Löschungsantrag bleiben Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, bis zum Ablauf dieser Fristen gespeichert, jedoch in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung unter https://www.ninepoint.solutions/privacy zu entnehmen.

  • 2 Vertragsschluss und Vertragsänderung

(1) Die Präsentation und/oder Bewerbung des NPSS-Leistungsangebots (insbesondere auf der Internetpräsenz oder in Extension-Stores) stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, nicht aber bereits ein bindendes Angebot seitens NPSS zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Ein Vertrag zwischen NPSS und dem Kunden kann auf folgenden Wegen zustande kommen:

  1. a) Individueller Vertragsschluss (für Dienstleistungen): NPSS unterbreitet dem Kunden ein Angebot in Textform (z.B. per E-Mail). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist in Textform (z.B. durch eine Antwort-E-Mail oder digitale Signatur) bestätigt.
  2. b) Digitaler Checkout (z.B. Stripe-Checkout): Durch das Ausfüllen des Checkout-Formulars des von NPSS genutzten Zahlungsanbieters und das Betätigen des Bestätigungs-Buttons (z.B. „Zahlen“, „Kostenpflichtig bestellen“ oder „Abonnieren“) gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn NPSS durch die technische Übermittlung des Lizenzschlüssels oder eine Annahmebestätigung dieses Angebot annimmt und die Bereitstellung der Software bzw. Software-Lizenz erbringt.
  3. c) Bezug über Software-Marktplätze und Extension-Stores (z.B. JTL Extension Store, Shopware Store, plentyONE Marketplace): Hier gelten primär die technischen Abläufe des jeweiligen Marktplatzbetreibers. Der Vertrag mit NPSS kommt zustande, wenn NPSS durch die technische Übermittlung des Lizenzschlüssels oder eine Annahmebestätigung das rechtsverbindliche Angebot des Kunden annimmt und die Bereitstellung der Software bzw. Software-Lizenz erbringt. Der Kunde erkennt an, dass beim Bezug über solche Marktplätze zusätzlich die Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Marktplatzbetreibers gelten können. Im Falle von Widersprüchen hinsichtlich der technischen Abwicklung oder der Zahlungsmodalitäten des Marktplatzes haben die Bedingungen des Marktplatzbetreibers Vorrang; in Bezug auf die Software-Nutzung, Kündigungen, Haftung, der Übertragung von Vertragsrechten und Gewährleistung durch NPSS gelten vorrangig diese AGB.

(3) Die Bestätigung einer Bestellung seitens NPSS wird unverzüglich per E-Mail erfolgen. Die Bestellbestätigung selbst stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn NPSS das Angebot des Kunden durch eine Annahmeerklärung oder durch die Bereitstellung der Leistungen oder Produkte (z.B. in Form der Zustellung eines Lizenzschlüssels) annimmt. NPSS kann die Bestellbestätigung mit der Erklärung der Annahme des Angebots des Kunden verbinden.

(4) Sollte ein Produkt oder eine gewisse Leistung zeitweise nicht verfügbar sein, sieht NPSS von der Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. In diesem Fall wird NPSS den Kunden unverzüglich informieren und bereits erhaltene Leistungen unverzüglich zurückerstatten.

(5) Kunden können Abonnement-Pakete des NPSS-Leistungsangebots wechseln. Der Wechsel in ein weniger umfangreiches Abonnement-Paket (nachfolgend bezeichnet als „Downgrade”) ist bis zum letzten Tag des laufenden Leistungszeitraums möglich und wird zum Ende des Leistungszeitraums wirksam. Der Wechsel in ein umfangreicheres Paket (nachfolgend bezeichnet als „Upgrade”) ist mit sofortiger Wirkung möglich; NPSS ist berechtigt im Falle der Buchung eines Upgrades durch einen Kunden Kosten für variable Leistungen bis zu 16 Tagen nach dem Wirksamwerden eines Wechsels nach dem alten Tarif zu berechnen, sofern dies technisch oder abrechnungslogisch erforderlich ist. Um von einem Abonnement-Paket zu einem anderen zu wechseln, müssen Kunden dem Kundensupport von NPSS diese Absicht in Textform (z.B. per E-Mail an support@ninepoint.solutions) mitteilen. Sofern aufgrund des vom Kunden gewählten Abonnement-Pakets bestimmte Leistungen künftig nicht mehr verfügbar sein werden, wird hierauf im Rahmen der Internetpräsenz oder in dem jeweiligen Extension-Stores hingewiesen; durch die fortlaufende Nutzung des geänderten Abonnement-Pakets oder die Zahlung der darauf basierenden Rechnungen erkennt der Kunde den geänderten Leistungsumfang und die neuen Zahlungsbedingungen ausdrücklich an.

(6) Der Abschluss des Vertrags in Form der Annahmebestätigung oder der Zustellung des Lizenzschlüssels erfolgt in deutscher oder in englischer Sprache.

(7) Der Vertragstext wird von NPSS gespeichert, ist dem Kunden jedoch nicht zugänglich.

(8) Der mit dem Kunden geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB, ist allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen NPSS und dem Kunden. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von NPSS vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den geschlossenen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus Ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

(9) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht in diesen AGB (insbesondere in § 2 Abs. 5) ausdrücklich eine andere Form der Zustimmung oder Wirksamkeit (z. B. durch konkludentes Handeln wie die fortlaufende Nutzung oder Zahlung) vorgesehen ist. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von NPSS nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

(10) NPSS behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Anleitungen, Zeichnungen, Abbildungen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von NPSS weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf Verlangen von NPSS diese Gegenstände vollständig an NPSS zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

  • 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die vom Kunden zu zahlenden Preise richten sich nach dem vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen sowie variable Leistungen (d.h. Einzelleistungen, die nach Anzahl der Inanspruchnahme zu vergüten sind, z.B. nach Anzahl Bestellungen oder Transaktionen, nachfolgend „variable Leistungen”) werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2) Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(3) Entgelte, die einmalig zu zahlen sind, sind mit Vertragsschluss fällig und zahlbar mit den von NPSS akzeptierten Zahlungsmitteln.

(4) Periodisch zu entrichtende Entgelte für wiederkehrende oder über einen bestimmten Zeitraum zu erbringenden Leistungen sowie für variable Leistungen sind mit Zugang einer entsprechenden Rechnung fällig und werden, soweit die Rechnung keine abweichenden Bestimmungen enthält, unmittelbar mit Fälligkeit über die von Ihnen hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen. Für den ersten Monat der Vertragslaufzeit entsteht das Entgelt ggfs. anteilig (vgl. § 6). Die Rechnung beinhaltet eine Auflistung und Abrechnung der variablen Leistungen.

(5) NPSS ist jedoch jederzeit berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung eine Bereitstellung der vom Kunden bestellten Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt NPSS spätestens mit der Annahmeerklärung.

(6) Mit Ablauf der in Absatz 4 genannten oder abweichend vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Im Fall des Zahlungsverzugs ist NPSS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 Absatz 1 BGB p.a. zu fordern. Falls NPSS in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist NPSS berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch zum Nachweis berechtigt, dass NPSS als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auch im letztgenannten Fall bleibt NPSS jedoch befugt, vom Kunden die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde ist zur Ausübung von Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten nur insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei einer mangelhaften Leistung durch NPSS bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich NPSS das Recht vor, abhängig vom Ergebnis einer etwaig durchgeführten Bonitätsprüfung eine Lieferung nur gegen eingeschränkte Zahlungsvarianten durchzuführen.

(8) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Zahlungsanspruch von NPSS durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist NPSS nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Im Falle des § 651 S. 3 BGB kann NPSS den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

(9) Rechnungen werden dem Kunden nur in elektronischer Form per E-Mail (ggf. durch Bereitstellung eines Download-Links) zur Verfügung gestellt. Sofern die Zahlung über Stripe abgewickelt wird, erhält der Kunde zusätzlich Zugang zu einem Stripe-Kundenportal des Zahlungsdienstleisters abrufbar über den Link: https://billing.stripe.com/p/login/8wMcPobFngoigg04gg, in welchem die Rechnungen eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Der Kunde wird seine Rechnungen in regelmäßigen Zeitabständen abrufen.

(10) Im Falle eines nicht erfolgreichen Zahlungseinzuges ist NPSS berechtigt, eine Gebühr in Höhe von EUR 10,- für die entstandenen Kosten zu erheben. Diese sind zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu begleichen.

  • 4 Haftungsbeschränkung

(1) Eine Haftung von NPSS ist ausgeschlossen.

(a) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach derzeitigem Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. NPSS bemüht sich, die Internetpräsenz, die Präsenz auf Software-Marktplätzen und Extension-Stores sowie all seine angebotenen Leistungen inklusive NPSS-Checkout-Seiten von Zahlungsdienstleistern (z.B. Stripe) möglichst konstant verfügbar zu halten. NPSS haftet insbesondere nicht dafür, soweit Software-Marktplätze, Extension Stores, NPSS-Checkout-Seiten und/oder über das Internet angebotene Produkte und/oder Leistungen zeitweise nicht verfügbar sind.

(b) NPSS haftet insbesondere nicht für die Fehleranfälligkeit von Produkten oder Diensten (z.B. Preisvergleichstools), deren Funktionalität von den Daten Dritter abhängt.

(c) NPSS haftet weiter insbesondere nicht für Verletzungen von Rechten Dritter, die durch von Kunden generierte Inhalte verursacht wurden, oder für die Inhalte von durch NPSS oder Kunden verlinkten Webseiten.

(d) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NPSS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(2) Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht im Fall des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Falle leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht). Als wesentliche Pflicht gilt eine solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. In letzterem Falle ist die Haftung von NPSS der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) NPSS bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.

(4) Empfehlungen von NPSS (z.B. Vorschläge zu Paketen) sind unverbindliche Einschätzungen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu überprüfen, ob die Empfehlung den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entspricht und angesichts der tatsächlichen Bedürfnisse die für ihn vorteilhafteste Lösung ist.

  • 5 Leistungszeit und Verzögerungen

(1) Angaben zu Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens NPSS schriftlich als verbindlich bezeichnet. NPSS kann Teilleistungen erbringen, soweit die erbrachten Teilleistungen für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.

(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem NPSS durch Umstände, die NPSS nicht zu vertreten hat, an der Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Bestellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.

(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

  • 6 Laufzeit und Vertragsbeendigung

(1) Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, verlängern sich Verträge, die von NPSS mit dem Kunden auf bestimmte Zeit eingegangen wurden, automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum letzten Tag des laufenden Leistungszeitraums von einer Partei gekündigt wird. Die Kündigung wird zum Ablauf des aktuellen Leistungszeitraums wirksam.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, haben Verträge eine Laufzeit von einem Monat ab dem Tag des Vertragsschlusses (rollierende Abrechnung). Ein Leistungszeitraum kann zu jedem Tag eines Kalendermonats beginnen und endet am gleichen Tag des Folgemonats. Sofern ein fester Abrechnungszeitraum (z.B. Kalendermonat) vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung für den ersten Monat der Vertragslaufzeit sowie die Gewährung kontingentbezogener Leistungen (z.B. nach Zahl der Transaktionen) ggf. zeitanteilig. Änderungen des Leistungsumfangs während eines laufenden Leistungszeitraums sind wie folgt geregelt: Ein Upgrade wird auf Wunsch des Kunden unmittelbar wirksam, wobei der Differenzbetrag sowie die Erhöhung kontingentbezogener Leistungsinhalte für die Restlaufzeit des aktuellen Zeitraums zeitanteilig berechnet werden. Ein Downgrade wird hingegen erst mit Ablauf des aktuellen Leistungszeitraums für die nachfolgende Periode wirksam; eine anteilige Erstattung für den laufenden Zeitraum erfolgt nicht. Kontingentbezogene Leistungsinhalte werden, sofern nicht anderweitig vereinbart, am Ende des jeweiligen Leistungszeitraums abgerechnet.

(3) Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

(4) Unbeschadet der Möglichkeit zur jederzeitigen ordentlichen Kündigung (vgl. Abs. 1), muss jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich zulässigen Fällen (vgl. § 323 Absatz 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.

  • 7 Datenschutzhinweis

(1) Der Schutz personenbezogener Daten des Kunden ist NPSS ein wichtiges Anliegen. Zur Aufklärung und Information des Kunden hält NPSS eine jederzeit abrufbare Datenschutzerklärung vor.

  • 8 Urheberrechte

(1) NPSS stehen die Urheberrechte an den Bildern, Filmen und Texten zu, die über die Internetpräsenz, auf Software-Marktplätzen, Extension Stores und NPSS-Checkout-Seiten veröffentlicht werden. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von NPSS nicht gestattet.

(2) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation des Produkts dienende Hinweise darf der Kunde weder entfernen, in sonstiger Weise unkenntlich machen oder verändern. Entsprechendes gilt für Hinweise auf der Bildschirmanzeige.

  • 9 Änderung der AGB / Übertragung von Rechten und Pflichten

(1) NPSS ist berechtigt, die Bestimmungen bezüglich der zu erbringenden Leistung nach billigem Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und Marktgegebenheiten zu ändern, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.

(2) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten auf Seiten des Kunden aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von NPSS. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

(3) NPSS ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Mit Wirksamwerden dieser Übertragung tritt der Dritte in alle Rechte und Pflichten von NPSS ein; dies umfasst auch das Recht des Dritten, die vorliegenden AGB unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Wochen für die Zukunft zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Sowohl im Falle der Vertragsübertragung als auch bei einer späteren AGB-Änderung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, welches binnen vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Mitteilungszustellung der Änderung ausgeübt werden kann. Übt der Kunde dieses Recht nicht aus, gilt seine Zustimmung als erteilt.

  • 10 Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Sonstiges

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist Leverkusen, Deutschland.

(3) Ist der Kunde Kaufmann und hat er seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von NPSS, Leverkusen, Deutschland. NPSS ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Kunden gerichtlich geltend zu machen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Abschnitt B: Besondere Bedingungen für Software-Miete

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Die Regelungen dieses Abschnitt B gelten für die zeitlich begrenzte Überlassung der vom Kunden in seiner Bestellung ausgewählten Leistungen („Software”) gegen Entgelt verbunden mit der Einräumung von Nutzungsrechten hieran. Sofern es sich um Software handelt, an welcher NPSS lediglich Vertriebs- oder Unterlizenzrechte hält, gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Rechteinhabers, die in Abschnitt D dieser AGB aufgeführt sind.

(2) Die Installation bzw. Einstellung der Software ist von NPSS nicht geschuldet.

§ 2 Softwareauslieferung und Installation

(1) Die Software wird dem Kunden von NPSS zum Download bereitgestellt.

(2) Die Installation bzw. Einstellung der Software erfolgt durch den Kunden.

(3) Die Software wird dem Kunden entsprechend der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Leistungsbeschreibung sowie ggf. nach den geltenden Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt.

(4) Neben der Software stellt NPSS dem Kunden eine Installations- bzw. Einstellungsanleitung zur Verfügung.

§ 3 Rechteeinräumung/Nutzungssperre

(1) NPSS räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Software in dem in diesen Besonderen Bedingungen für Software-Miete eingeräumten Umfang zu nutzen. Zur vertragsgemäßen Nutzung der Software gehören neben Download und Installation bzw. Einstellung das Laden in den Arbeitsspeicher, das Anzeigen und das Ablaufenlassen der zur Verfügung gestellten Software. Das Recht zur Nutzung umfasst nicht das Recht zur Umarbeitung, Dekompilierung oder sonstigen Rückerschließung der Software (Reverse Engineering), sofern dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software einschließlich der Dokumentation und sonstigen Begleitmaterialien an Dritte zu veräußern oder in sonstiger Art und Weise (insbesondere durch Vermieten oder Verleihen) Dritten zu überlassen. Ausgenommen von dem in Satz 1 niedergelegtem Verbot der Weiterveräußerung und Überlassung der Software an Dritte ist die Überlassung der Software an solche Dritte, denen kein selbständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die hinsichtlich der Nutzung der Software den Weisungen des Kunden unterliegen.

(3) Soweit die Software von einem Dritten stammt, räumt NPSS dem Kunden Nutzungsrechte nur in dem Umfang ein, wie NPSS selbst zur Unterlizenzierung berechtigt ist. Die ergänzenden Bestimmungen und Einschränkungen der jeweiligen Rechteinhaber in Abschnitt D dieser AGB sind dabei zwingend zu beachten. Endet das Recht von NPSS zur Überlassung der Drittsoftware (z.B. durch Beendigung des Vertriebs- oder Lizenzvertrages mit dem Hersteller), ist NPSS berechtigt, das Nutzungsrecht des Kunden mit einer angemessenen Auslauffrist zu kündigen, sofern eine Fortführung des Vertrages für NPSS unmöglich oder unzumutbar ist.

§ 4 Instandhaltung

(1) NPSS ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit („Instandhaltung”) verpflichtet. Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Software bestimmt sich nach Maßgabe der Produktbeschreibung auf der Internetpräsenz von NPSS bzw. deren Subdomains und Unterseiten oder in den jeweiligen Extension-Stores, über welche die Software bezogen wurde. Zur Erfüllung der NPSS obliegenden Pflicht zur Instandhaltung wird NPSS die nach dem Stand der Technik erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.

(2) NPSS ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der Software nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der Software nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist NPSS zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur dann verpflichtet, wenn dies gesondert mit dem Kunden vereinbart wird. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist NPSS insbesondere nicht zu einer Weiterentwicklung der Software verpflichtet.

§ 5 Obhutspflichten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen Vorsorge zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf die Software, die Dokumentation sowie auf sonstige Begleitmaterialien zugreifen können.

(2) Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet, alle vorhandenen Kopien der Software sowie alle dazugehörigen Dokumentationen an einem vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützten Ort zu verwahren. Die Kosten für die Aufbewahrung trägt der Kunde.

§ 6 Sach- und Rechtsmängelhaftung

(1) NPSS wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung stellen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

(2) Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

(3) Der Kunde wird NPSS bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

§ 7 Haftung im Übrigen

(1) NPSS schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob NPSS ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.

(2) Im Übrigen richtet sich die Haftung von NPSS nach den Regelungen in Abschnitt A § 4 der AGB. 

Abschnitt C: Besondere Bedingungen für weitere Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich und mögliche Vertragsgegenstände

(1) Die Regelungen dieses Abschnitts C gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch NPSS (z.B. Support, Wartung, Schnittstellenherstellung, Schulungen), welche NPSS dem Kunden als weitere Dienstleistungen anbietet. Diese kann der Kunde gesondert bei NPSS in Auftrag geben. Im Gegensatz zur Software-Überlassung (Abschnitt B) schuldet NPSS im Rahmen dieses Abschnitts C – sofern nicht ausdrücklich eine Werkleistung oder andere vertragliche Regelung vereinbart wurde – die Erbringung der Dienstleistung als solche, jedoch keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg.

(2) Daneben bietet NPSS eine Vielzahl weiterer Dienstleistungen an. Diese können in der Entwicklung individueller Softwarelösungen, der Nutzung von Schnittstellen zu Plattformen und Angeboten Dritter als auch in der Bereitstellung bestimmter Funktionalitäten bestehen. Der konkrete Leistungsumfang bestimmt sich primär nach dem jeweiligen individuellen Angebot von NPSS bzw. der mit dem Kunden getroffenen Einzelvereinbarung. Ergänzend gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige allgemeine Leistungsbeschreibung der vom Kunden ausgewählten Leistungen.

§ 2 Support- und Wartungsdienstleistungen

(1) Technische Supportdienstleistungen (z.B. Einrichtung von Plugins und Extensions, damit verbundene Erweiterungen und Änderungen des Shopsystems des Kunden, Installation und Wartung weiterer Software-Module, etc.) werden entsprechend der getroffenen Einzelvereinbarung (z.B. Service Level Agreement, Angebot) bzw. als gesondert beauftragte Zusatzleistung erbracht.

(2) Soweit in der jeweiligen Einzelvereinbarung (z.B. SLA-Vertrag) oder als Zusatzleistung vorgesehen, stellt NPSS dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen einen Support-Service zur Verfügung. Dieser ist ausschließlich per E-Mail unter support@ninepoint.solutions erreichbar. Der Support-Service dient der Unterstützung des Kunden bei der Inanspruchnahme der vertraglich geschuldeten Leistungen von NPSS. Die Bearbeitung von Anfragen erfolgt – sofern im SLA keine abweichenden Reaktionszeiten vereinbart wurden – in der Reihenfolge ihres Einganges.

(3) Gegenstand von Wartungsleistungen ist die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der im Rahmen des NPSS-Leistungsangebots überlassenen Software (unabhängig davon, ob diese von NPSS selbst hergestellt wurde oder NPSS hierfür Vertriebs- bzw. Unterlizenzrechte hält) sowie die Behebung von Fehlern nach Maßgabe der jeweiligen Einzelvereinbarung getroffenen Vereinbarungen. Die Wartung umfasst – sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart – nicht die Anpassung der Software an geänderte Hardware, Betriebssysteme oder Drittsoftware (insbesondere Updates von Dritt-Systemen), die individuelle Weiterentwicklung von Funktionen oder Vor-Ort-Einsätze.

§ 3 Herstellung zu Schnittstellen zu Systemen von Dritten

(1) Stellt NPSS Schnittstellen zum Anschluss von Systemen Dritter bereit (z.B. Shopsysteme, ERP-Systeme, Warenwirtschaftssysteme, E-Commerce-Plattformen oder Transportdienstleister, etc.), ist Vertragsgegenstand nicht die Verfügbarkeit oder korrekte Funktionsweise der dortigen Systeme, sondern ausschließlich der bereitgestellten Schnittstellen.

(2) NPSS weist den Kunden darauf hin, dass Drittanbieter jederzeit die entsprechenden Schnittstellen für die Datenübergabe ändern können. Diese Umstände liegen außerhalb der Einflussmöglichkeiten von NPSS. NPSS ist lediglich verpflichtet, nach Änderungen unverzüglich mit der erneuten Herstellung der Kompatibilität zu den Systemen Dritter zu beginnen.

(3) Es obliegt dem Kunden, auf den Systemen Dritter, zu denen eine Schnittstelle bereitgestellt wird, zu prüfen, ob die Daten dorthin korrekt und umfassend übermittelt wurden.

§ 4 Schulungsdienstleistungen

(1) Schulungen erfolgen via Videokonferenz oder an den von NPSS bereitgestellten Veranstaltungsstandorten zu den jeweils bei Buchung der Schulung gültigen Preislisten. Der Umfang der Schulung richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot.

(2) Eine Schulung in den Räumen des Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist auch nur dann möglich, wenn der Kunde die technische Ausrüstung stellt.

(3) NPSS kann einen Schulungstermin aus wichtigem Grund absagen. NPSS wird dem Kunden die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten.

Abschnitt D: Verzeichnis der Lizenzbedingungen von Drittsoftware-Herstellern

  • 1 Ergänzende Bedingungen

(1) Sofern der Kunde Software bezieht, für die NPSS lediglich Vertriebs- oder Unterlizenzrechte hält (vgl. Abschnitt B § 1 Abs. 1), gelten ergänzend die nachfolgend aufgeführten Bedingungen der jeweiligen Hersteller bzw. Rechteinhaber.

(2) Für alle in der Liste gemäß § 2 aufgeführten Softwareprodukte gelten ergänzend die Bestimmungen des Lizenzvertrags des Rechteinhabers Hashtag ES UAB, Oršos Str. 7, LT-09300 Vilnius, Litauen. Im Verhältnis zwischen NPSS und dem Kunden gelten hierbei insbesondere folgende Bedingungen:

(a) Eigentumsverhältnisse: Die Hashtag ES UAB bleibt die alleinige und exklusive Eigentümerin aller geistigen Eigentumsrechte an der Software sowie an sämtlichen Modifikationen, Erweiterungen und daraus abgeleiteten Werken. Der Kunde erwirbt zu keinem Zeitpunkt Eigentumsrechte an der Software.

(b) Nutzungsbeschränkungen: Dem Kunden ist es untersagt, die Software zu modifizieren, anzupassen, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen.

(c) Laufzeit der Unterlizenz: Das Nutzungsrecht des Kunden ist von dem Fortbestand des Hauptlizenzvertrags zwischen NPSS und der Hashtag ES UAB abhängig. Endet dieser Hauptlizenzvertrag (z.B. durch Kündigung), erlischt das Lizenzrecht des Kunden zur Nutzung und Distribution der Software unmittelbar.

(d) Audit-Recht: Zur Überprüfung der korrekten Lizenzabrechnung hat der Rechteinhaber das Recht, die entsprechenden Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen des Kunden durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

(e) Datenzugriff für technische Zwecke: Der Kunde nimmt zur Kenntnis und willigt darin ein, dass NPSS dem Rechteinhaber (Hashtag ES UAB) in dem für die technische Bereitstellung, Wartung, Fehlerbehebung und Support der Software erforderlichen Umfang Zugang zu den Systemen und den darin verarbeiteten Daten gewähren kann. Sofern hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies streng zweckgebunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung.

  • 2 Liste der betroffenen Softwareprodukte (Hashtag ES UAB) Die ergänzenden Bedingungen gemäß § 1 Abs. 2 gelten für die folgenden Produkte:
  • JTL-SCX About You Plugin
  • JTL-SCX AliExpress Plugin
  • JTL-SCX Allegro Plugin
  • JTL-SCX Autodoc Plugin
  • JTL-SCX BAUHAUS Plugin
  • JTL-SCX BILD Plugin
  • JTL-SCX BOL Plugin
  • JTL-SCX Carrefour France Plugin
  • JTL-SCX Carrefour Spain Plugin
  • JTL-SCX Cdiscount Plugin
  • JTL-SCX Check24 Plugin
  • JTL-SCX Eprice Plugin
  • JTL-SCX Fressnapf Plugin
  • JTL-SCX Home24 Plugin
  • JTL-SCX Hornbach Plugin
  • JTL-SCX Limango Plugin
  • JTL-SCX ManoMano Plugin
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